Nicht versteuern von Kryptowerten – Neue Risiken am Horizont
- oliver41970
- 12. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Jan.
Am 15. Mai 2024 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren betreffend den AIA über Kryptowerte und die Änderung des AIA über Finanzkonten eröffnet. Dieser Schritt kann bei unversteuerten Kryptovermögen zu erheblichen Steuernachbelastungen führen.
Ausgangslage
2021 die Handelszeitung einen Bericht über einen Blog aufgenommen, wo ein User einer Onlineplattform fragte, ob die Steuerverwaltung seine nicht angegebenen Kryptowerte kennen könne. Man kam damals zum Schluss, dass kein Steueramt in der Schweiz es merke, wenn ein Krypto Halter das Kryptovermögen nicht angibt. Die Steuerbehörden haben nämlich keine Handhabe, die Wallets von – das ist das Äquivalent zum Bankkonto – Kryptobörsen zu knacken. Deshalb heisst das System auch dezentralisierte Finanzmärkte (Defi). Stichwort Defi: Alle Teilnehmer sind dezentral miteinander verbunden und anonym unterwegs. Eine zentrale Instanz wie eine Bank ist per Definition nicht vorhanden. So etwas wie einen Steuerdatenaustausch zwischen Staaten und Defi-Plattformen gibt es nicht. Dies ist nun einige Jahre her.
Was ist ein Kryptowert?
Zuerst muss unterschieden werden, was als relevanter Kryptowert gilt. Folgende Voraussetzungen sind zusammengefasst hier für die Bejahung wesentlich:
a) Digital handel- und übertragbar?
b) Werden die Transaktionen validiert abgesichert?
c) Kann der Kryptowert für Anlage- oder Zahlungszwecke eingesetzt werden?
Sollten die Aspekte zutreffen, kann man von einem relevanten Kryptowert sprechen.
Was hat sich seither geändert?
Mittlerweile sind bei praktisch allen Krypto Plattformen umfangreiche Identifikationen notwendig. Der Prozess ist heute bei grösseren und seriösen Plattformen umfassend wie bei einer Eröffnung eine Bankkonto’s und zwar weltweit. Ergo kennen die Plattformen die Identität der Kryptoholder.
Wer meldet?
Grundlage ist das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, welches bestimmt, dass die Ortsansässigkeit (also Schweiz) als wesentliches Auswahlkriterium erscheint. Es gibt mittlerweile rund 101 Staaten, welche dem AIA angeschlossen sind (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/internationales-steuerrecht/international-aia/aia-publikationen/mm-20221010.html). Hier ist die aktuelle Aufstellung aller relevanten Staaten: https://www.sif.admin.ch/de/automatischer-informationsaustausch-aia
Fazit
Obschon die Umsetzung der AIA im Kryptobereich noch dauert (geplant auf 1.1.2026) und deren effektive Anwendung Umsetzung/Anwendung wahrscheinlich auch noch weiter andauert, scheint es ratsam, die Kryptowerte im Vermögen frühzeitig zu versteuern. Insbesondere als Vermögensanlage könnten sich Kryptowerte noch deutlich im Wert steigern und somit ein steuerliches Problem bei Nichtangabe in der Steuererklärung darstellen. Hier raten wir möglichst alle vergangenen Transaktionen zu erfassen und zu archivieren, um eine plausible Beweisgrundlage zu erstellen. Sollte jemand im Bereich Krypto Trading unterwegs sein, empfehlen wir hier dringend mit dem Steuerberater Kontakt aufzunehmen.